B196
B196 – MOTORRAD MIT DEM AUTOFÜHRERSCHEIN
125er fahren mit Klasse B – ohne zusätzliche Prüfung.
Deine Ausbildung
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B bestimmte Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW fahren. Voraussetzungen sind in der Regel: Mindestalter 25 Jahre, mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B sowie die erfolgreiche Teilnahme an einer vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Fahrerschulung. Eine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt jedoch grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands und ist keine eigenständige Motorrad-Fahrerlaubnis.

B196 – Motorrad mit dem Autoführerschein buchen
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Preise
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- Prüfungsvorstellungauf Anfrage
Die Gesamtkosten deiner Ausbildung hängen unter anderem von deinem individuellen Lernfortschritt, der Anzahl der benötigten Fahrstunden, Prüfungsgebühren und behördlichen Kosten ab.
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